Bedingungen und Konditionen der Super Loss Damage Waiver (SLDW) / Full Loss Damage Waiver Police

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Super Loss Damage Waiver (SLDW) / Full Loss Damage Waiver Police

Definitionen:

  • SLDW/Vollkasko: Super Loss Damage Waiver/Vollkasko ist ein erweiterter Versicherungsschutz, der einen besseren Schutz als der Standard-LDW bietet.
  • Zero Deductible: Eine Police, bei der dem Kunden im Falle einer Beschädigung oder eines Diebstahls des gemieteten Fahrzeugs keine Kosten entstehen.

Versicherungsschutz:

Die SLDW/Full-Kasko-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz für:

  • Schäden am Mietfahrzeug durch Kollisionen, Unfälle oder Vandalismus.
  • Den vollständigen oder teilweisen Diebstahl des Mietfahrzeugs.
  • Brand.
  • Glasschäden.
  • Witterungsbedingte Ereignisse (Hagel).
  • Soziopolitische Ereignisse.

Ersatzfahrzeug:

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Unternehmen im Falle eines mechanischen Defekts, Unfalls, Diebstahls, Brands oder eines anderen Ereignisses, das das Fahrzeug unbenutzbar macht, nicht verpflichtet ist, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich in speziellen vertraglichen Vereinbarungen oder in einer vom Kunden abgeschlossenen zusätzlichen Versicherung vorgesehen.

In solchen Fällen verpflichtet sich das Unternehmen, im Rahmen seiner Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung der erforderlichen technischen Zeiten, Unterstützung bei der Bergung des Fahrzeugs (Weitere Informationen) zu leisten, garantiert jedoch in keiner Weise die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.
Die Nichtverfügbarkeit eines Ersatzfahrzeugs berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz-, Entschädigungs- oder Rückerstattungsansprüchen, außer einer möglichen Rückerstattung des bereits gezahlten und nicht genutzten Mietbetrags, gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.

Ausschlüsse:

Die SLDW/Vollkasko-Police deckt nicht:

  • Reifenschäden bei einer Reifenpanne oder Beschädigung der Reifen. Die gesamten Kosten für die Reparatur, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden muss, gehen zu Lasten des Kunden.
  • Schäden am Dach und am Unterboden des Fahrzeugs.
  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels.
  • Schäden, die durch während der Mietzeit gekauftes Zubehör (z. B. Kindersitze, Satellitennavigationssysteme usw.) verursacht wurden.
  • Schäden, die durch Falschbetankung verursacht werden.
  • Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen im Inneren des Fahrzeugs.
  • Schäden, die durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht werden.
  • Schäden, die durch Missbrauch oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht werden.

Null Selbstbeteiligung:

Bei SLDW/Full Kasko muss der Kunde im Schadensfall keine Selbstbeteiligung zahlen, so dass er während der Anmietung völlig unbesorgt sein kann.

Bedingungen für die Gültigkeit:

Die SLDW/Full Kasko-Police ist nur gültig, wenn der Kunde:

  • alle Bedingungen des Mietvertrags einhält.
  • keine Verkehrsverstöße begeht, die zu einer Beschädigung oder einem Diebstahl des Fahrzeugs führen.

Modifikationen und Upgrades:

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bedingungen der SLDW/Full Kasko-Police zu ändern. Die Änderungen werden den Kunden mitgeteilt und treten mit dem Datum der Veröffentlichung in Kraft.


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